Gesetz über private Vereinbarungen zur Umstrukturierung

In den unsicheren Zeiten der Corona-Krise haben es viele Unternehmen so schwer, dass die Insolvenz droht. Wenn sich Unternehmen in diesem Zustand befinden, kann eine Umstrukturierung eine Lösung bieten. Gegensätzliche Interessen des Unternehmens und der Gläubiger können jedoch eine finanzielle Umstrukturierung verhindern.

Am 26. Mai hat das niederländische Parlament das neue Gesetz über private Vereinbarungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf bedeutet, dass das Gericht eine private Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und seinen Gläubigern und Aktionären über eine Umschuldung genehmigen kann. Die Vereinbarung ist dann für alle Vertragsparteien bindend. Das Gesetz soll die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen stärken und unnötige Insolvenzen verhindern.

Um eine Einigung zu erzielen, ist es wichtig, dass zwei Bewertungen vorgenommen werden. Bei der ersten Bewertung handelt es sich um eine Wertindikation für die erwartete Rendite des Unternehmens im Falle einer Insolvenz. Die zweite gibt den Erwartungswert nach der jeweiligen Umstrukturierung an. Im Bewertungsprozess kann es zu Meinungsverschiedenheiten über die Bewertungsergebnisse und die Angemessenheit der Informationen zur Beurteilung der Bewertung kommen. In dieser Situation kann der Richter einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beantwortung bestimmter Bewertungsfragen beauftragen.

Wenn das Ergebnis der zweiten Bewertung höher ausfällt als das der ersten Bewertung, kann das Gericht eine finanzielle Umstrukturierung des Unternehmens genehmigen.

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Martin de Jong Crossminds
Martin de Jong

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